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Rechtliche Hinweise
Grundlage für unser Leistungsangebot sind die Bestimmungen des § 6 Nr. 3 und Nr. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG).
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (PDF).
Unsere Tätigkeiten beschränken sich auf die laufende Finanzbuchhaltung und die laufende Lohnbuchhaltung!
Eine Übersicht zum Steuerberatungsgesetz finden Sie unter folgendem externen Link:
http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/index.html
Wir erstellen keine Steuererklärungen! Eine Ausnahme bildet nur die Lohnsteuer-Anmeldung!
Nach den geltenden Gesetzen und aktueller Rechtsprechung ist es uns untersagt, steuerliche Erklärungen zu erstellen.
Von diesem Verbot ist die Erstellung der Lohnsteuer-Anmeldung ausgenommen.
Was bedeutet das für Sie als unser Auftraggeber?
Das Erstellen von steuerlichen Erklärungen ist ausschließlich den Angehörigen der steuerberatenden Berufe vorbehalten.
Als Datenübermittler können auch wir als Buchführungsservice tätig werden, denn die reine Übermittlung von Daten ist erlaubt.
Diese beiden Tätigkeiten (Erstellung und Übermittlung) sind voneinander zu unterscheiden und rechtlich unterschiedlich zu bewerten.
Bereits ausgefertigte Steuererklärungen (z. B. durch Sie als Auftraggeber oder durch einen Steuerberater) können wir an das Finanzamt elektronisch übermitteln.
Für alle weiterführenden steuerlichen Angelegenheiten (sog. Vorbehaltsaufgaben) über den uns erlaubten Rahmen hinaus, arbeiten wir mit Ihrem Steuerberater zusammen oder lassen diese Aufgaben durch unseren Partner-Steuerberater erledigen.